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Rückblick

Im Rahmen des Umgestaltungsprogramms der flämischen Regierung Beter Bestuurlijk Beleid wurde zum 1. Juli 2006 die VMSW, die Vlaamse Maatschappij voor Sociaal Wonen (Flämische Sozialwohnungsbaugesellschaft) gegründet. Die VMSW ist eine externe autonomisierte Agentur mit Rechtspersönlichkeit innerhalb des Politikbereichs Raumordnung, Wohnpolitik und unbewegliches Kulturerbe.

Die VMSW ist die Rechtsnachfolgerin der Vlaamse Huisvestingsmaatschappij (Flämische Wohnungsbaugesellschaft).
Die Flämische Wohnungsbaugesellschaft (VHM) folgte ihrerseits der Nationalen Wohnungsbaugesellschaft (NMH – Nationale Maatschappij voor de Huisvesting) und der Abteilung Wohnungswesen der Nationalen Gesellschaft für ländliche Wohnungsbauförderung (NLM – Nationale Landmaatschappij) auf.

Mit Gesetz vom 11. Oktober 1919 wurde die Nationale Gesellschaft für billige Wohnungen (Nationale Maatschappij voor Goedkope Woningen en Woonvertrekken), die spätere Nationale Wohnungsbaugesellschaft (NMH), gegründet. Auf Initiative der NMH wurde eine immer größere Anzahl Gesellschaften ins Leben gerufen, die das Ziel verfolgten, dezente, komfortable und günstige Wohnungen zur Vermietung an Minderbemittelte zu errichten.

Vor allem die Arbeiter in den Großstädten und Industriezentren litten zu Beginn des 20. Jahrhunderts erheblich unter schlechten Wohnbedingungen: die Wohnungen entbehrten jeglichen Komforts und boten außerdem ein ungesundes Umfeld.

Mit Königlichem Erlass vom 27. Februar 1935 wurde die nationale Gesellschaft für Kleingrundbesitzer (NMKL - Nationale Maatschappij voor de Kleine Landeigendom), die spätere Nationale Gesellschaft für ländliche Wohnungsbauförderung (NLM) ins Leben gerufen.

Von Anfang an hat die NMKL die Verbesserung der Sozialwohnungen auf dem Land angestrebt, mit besonderer Aufmerksamkeit für die Eigentumswohnung. Nahezu überall wurden Initiativen ergriffen, um regionale Kooperativgesellschaften zu gründen. Einerseits wurde dabei die Privatinitiative gefördert, indem billige, langfristige Darlehen Privatpersonen zuerkannt wurden (mit als Bedingung, dass das Baugrundstück eine Mindestgröße von 10 a auszuweisen hatte, damit die Familie dank des Kleinlandbaus auch die Lebenshaltungskosten senken konnte), und andererseits wurde die dichte Bebauung kleiner Parzellen gefördert.

Mit Gesetz vom 28. Dezember 1984 wurden die NMH und die NLM abgeschafft.

In der Wallonie wurde die Wallonische Wohnungsgesellschaft (SWL - Société Wallonne du Logement) und in Brüssel die Wohnungsgesellschaft der Brüsseler Region (BGHM - Brusselse Gewestelijke Huisvestingsmaatschappij) gegründet.

In Flandern wurde mit Dekret vom 21. Dezember 1988 die Flämische Wohnungsbaugesellschaft (VHM - Vlaamse Huisvestingsmaatschappij) errichtet. Im Belgischen Staatsblatt vom 14. August 1990 wurden die Beschlüsse vom 27. Juli 1990 veröffentlicht, mit denen der VHM rückwirkend ab dem 1. Januar 1990 ihre Befugtheiten zuerkannt wurden. Dank der Sozialwohnungsgesellschaften ist die VHM im Bereich des Sozialwohnungsbaus in Flandern sowohl hinsichtlich der Miete und des Kaufs als auch der Hypothekenkredite befugt.

Die Sozialwohnungsgesellschaften (SHM) sind infolge gemeinschaftlicher Initiativen entstanden (eine oder mehrere Gemeindeverwaltungen) und haben die Form von Handelsgesellschaften.

Die gesellschaftlichen Anteile wurden hauptsächlich durch die Initiative ergreifende(n) Gemeindeverwaltung(en), das (die) lokale(n) ÖSHZ (Sozialhilfezentren), die Flämische Region, die Provinzen und ggf. auch Privatpersonen und/oder Privatunternehmen gezeichnet.

Derzeit sind in Flandern 102 Sozialwohnungsgesellschaften (SHM) tätig.