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Beschwerden

Was ist eine Beschwerde?

Eine Beschwerde ist die eindeutige Äußerung (sowohl mündlich, schriftlich als auch auf elektronischem Wege) eines Bürgers, der mit einer von einer Behörde verrichteten Handlung oder Leistung nicht einverstanden ist.

Beschwerdeweg

Via E-Mail: klachten@vmsw.be
Auf dem Postweg: VMSW –Herr Herman Rombaut -  Koloniënstraat 40 - 1000 Brüssel
Hinweis: Bitte geben Sie im Falle einer Beschwerde Ihrerseits immer Ihre Adresse an. Andernfalls kann Ihrer Beschwerde nicht Folge geleistet werden.

Beschwerden gegen SHM

Bis Mitte 2006 konnte jeder soziale Mieter oder Käufer, der eine Beschwerde gegen die Arbeitsweise der Wohnungsgesellschaft einreichen wollte, sich an die VMSW wenden, die damals noch als VHM tätig war. Danach wurde jedoch die Gesetzgebung geändert, so dass wenn Sie heute eine Beschwerde gegen eine Sozialwohnungsgesellschaft einreichen möchten, Sie sich zuerst an die Gesellschaft selbst wenden müssen.

Sollte Ihnen dort kein oder unzureichend Gehör geschenkt werden, können Sie sich in zweiter Instanz an den flämischen Ombudsman, z. Hd. Herrn Bart Weekers,  flämischer Ombudsman, Leuvenseweg 86, 1000 Brüssel wenden. Sie erreichen seinen Dienst auch über E-Mail (klachten@vlaamseombudsdienst.be) oder Telefon (02 552 48 48, oder unter der gebührenfreien Nummer 0800 240 50). Zusätzliche Informationen über den Beschwerdeweg finden Sie auf www.vlaamseombudsdienst.be, wo auch ein Beschwerdebogen zur Verfügung steht.

Der flämische Ombudsdienst wird jedoch erst dann eingreifen können, wenn Sie erst alle nötigen Schritte unternommen haben, um Ihr Anliegen mit der betroffenen Wohnungsgesellschaft persönlich zu regeln.

Möchten Sie mehr erfahren?

Besuchen Sie die Website des Flämischen Ombudsdienstes.